Ferienwohnung Richter
 

Preise und Stornobedingungen:

Unsere Ferienwohnung hat bei einer Belegung mit 2 Erwachsenen einen Grundpreis

von 75,- € pro Nacht ab 1 Übernachtungen.

von 70,- € pro Nacht ab 2 Übernachtungen.

von 60,- € pro Nacht ab 3 Übernachtungen.

Je weitere Person 5,- € pro Übernachtung

Endreinigung inklusive

Folgendes ist im Preis für die Ferienwohnungen bereits enthalten:

  •  einmalig Handtücher und Bettwäsche
  • Nebenkosten (Wasser, Strom und Heizung)
  • Fahrradverleih
  • Parkplatz direkt vor dem Haus
  • Gartenmöbel, Grill
  • kostenloses WLAN 
  • Kinderhochstuhl und Kinderbett

Stornobedingungen:                                                                                            Kostenloses Storno bis 30 Tage vor Anreise,
29 bis 7 Tage vor Anreise 30%
6 bis 2 Tage vor Anreise 70%
1 Tag bzw. Nichtanreise 90%
                                              

Gästetaxe Stadt Pirna ab 01.01.2020

Die Gästetaxe beträgt ganzjährig 3 EUR (brutto) je Tag und Person. Sie wird nach der Dauer des Aufenthalts bemessen, An- und Abreisetag zählen als ein Tag.
Dienstreisende zahlen jährlich für höchstens sechs Wochen. (Dies entspricht 42 Übernachtungen)
Die Gästetaxe beinhaltet einen Betrag von 1 EUR zur Finanzierung der Mobilitätskarte. Dieser Betrag wird im Namen und auf Rechnung der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE) und der Partner des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) als Erbringer der Leistung vereinnahmt. Die Gästetaxe beinhaltet die Umsatzsteuer nach dem Umsatzsteuergesetz in der jeweils geltenden Höhe. Davon ausgenommen ist der Anteil von 1 EUR für die Mobilitätskarte, welcher als durchlaufender Posten an den Leistungserbringer weitergereicht wird. 

Die ermäßigte Gästetaxe beträgt ganzjährig 1,50 EUR (brutto) je Tag und Person. Ermäßigungen werden gewährt für Schüler, Studenten und Auszubildende vom 17. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (d.h. im Alter zwischen 16 und 24 Jahren, beginnt am 16. Geburtstag und endet am 25. Geburtstag) sowie
Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80 v.H. beträgt.
Beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungsgründe wird nur eine Ermäßigung gewährt.
Die Voraussetzungen für die Ermäßigung der Gästetaxe sind, sofern sie nicht offensichtlich vorliegen, durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der Nachweis ist dem Gast nach Einsichtnahme zurückzugeben.

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